Interventionsprojekte
gegen häusliche Gewalt
neue Wege in der Arbeit gegen Gewalt gegen Frauen
Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt gibt es seit einigen Jahren auch in Deutschland. Sie gründeten sich nach Vorbildern aus den USA in mehreren Städten mit jeweils regionalspezifischer Struktur und Konzeption: Neun Projekte dieser Art werden von uns begleitet, eine größere Anzahl ist im Entstehen: Das Hannoversche Interventionsprojekt gegen MännerGewalt in der Familie (HAIP), das Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (BIG), das Kooperations- und Interventionskonzept des Landes Schleswig-Holstein (KIK Schleswig-Holstein), das Interventionsprojekt CORA Contra Gewalt gegen Mädchen und Frauen in Mecklenburg-Vorpommern, das Bremer Interventionsprojekt Neue Wege", das Passauer Modell Gewalt im sozialen Nahraum" und das Freiburger Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt. Interventionsprojekte gibt es auch in anderen europäischen Ländern.
Das verbindende Ziel aller Interventionsprojekte ist die
Es geht darum, das Gewaltmonopol des Staates ernst zu nehmen und die Gesellschaft in die Verantwortung zu nehmen für eine weit verbreitete Gewaltproblematik, die bislang zum individuellen Problem der betroffenen Frau erklärt und deren Lösung den Frauenhäusern aufgebürdet wurde.
In Deutschland gibt es ein vergleichsweise dichtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten für Frauen, die von Gewalt im Geschlechterverhältnis betroffen sind. Dennoch hat sich an der Häufigkeit von Gewalt in Beziehungen offenbar nichts geändert. Die Frauenhäuser sind mit einem nicht enden wollenden Strom von Gewaltopfern konfrontiert. Nach mehr als 20 Jahren Frauenhausarbeit hat das Erkennen der eigenen Grenzen zu einer neuen politischen Initiative geführt. Die Einsicht, dass alle Verantwortlichen in nicht-staatlichen und staatlichen Institutionen zusammenwirken müssen, wenn sich an der Situation misshandelter Frauen nachhaltig etwas ändern soll, hat ein Umdenken bewirkt und die Kooperationsbereitschaft gefördert.
Interventionsprojekte stellen sich in der Regel ein breites Spektrum an Aufgaben:
Das existierende Angebot an Schutz und Unterstützung muss ausgebaut werden. Frauen brauchen Alternativen zur der bisherigen Situation, die es ihnen nur erlaubt, als Flüchtling im eigenen Land im Frauenhaus zu leben, wenn sie die Gewaltsituation verlassen wollen. Dafür werden in den Facharbeitskreisen der Interventionsprojekte Wege diskutiert, den bestehenden rechtlichen Rahmen auszuschöpfen (z. B. Ausschöpfung polizei- und ordnungsrechtlicher Maßnahmen gegenüber dem gewalttätigen Mann). Verbesserungen für Frauen, die ein Strafverfahren anstrengen wurden ausgearbeitet und der Umsetzung zugeführt.
In allen Interventionsprojekten spielt die Verbesserung des polizeilichen Einsatzverhaltens eine große Rolle. Hier trifft das Engagement für betroffene Frauen auf erhebliche Reformbestrebungen innerhalb der Polizei. Neue Richtlinien wurden in mehreren Städten verabschiedet, Checklisten zum polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt zwecks besserer Orientierung der Beamtinnen und Beamten erarbeitet und intensive Fortbildungsarbeit eingerichtet. Hierzu gibt es bereits Rückmeldungen aus Frauenhäusern, dass Frauen inzwischen positive Erfahrungen mit Polizeieinsätzen machen.
Der Blick richtet sich inzwischen auch auf die Kinder, die die Gewalt gegen die Mutter miterleben müssen. Der Kinderschutz ist gefordert, die Situation der Mütter ernst zu nehmen und Konzepte zu entwickeln, die berücksichtigen, dass oft sowohl die Mutter als auch die Kinder der Gewalt des Mannes ausgesetzt sind und dass in dieser Situation eine Mutter ihre Kinder nicht schützen kann.
Soziale Trainingskurse für gewalttätige Männer, sogenannte Täterprogramme, werden von fast allen Interventionsprojekten erarbeitet und teilweise über die örtlichen Männerberatungsstellen schon eingerichtet. Hier ist noch viel Informationsbedarf auf seiten der Justiz zu verzeichnen, die bislang zögerlich mit Weisungen in entsprechende Kurse reagiert. Die Verbindung von Inverantwortungnahme der Täter und kompetenter Unterstützung der Opfer gilt jedoch als die wirksamste gesellschaftliche Reaktion auf Gewalt im Geschlechterverhältnis.
Erfolge sind aber auch überregional zu verzeichnen: Vom Berliner Interventionsprojekt wurde mit Blick auf Erfahrungen mit dem österreichischen Gewaltschutzgesetz ein Entwurf für ein neues Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung erarbeitet. Er wurde vom Bundesministerium für Justiz aufgegriffen und die wesentlichen Gedanken sind im inzwischen dem Bundestag vorgelegten Referentenentwurf Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten (Gewaltschutzgesetz GewSchG) enthalten.
Interinstitutionelle Kooperation und Vernetzung gelingen jedoch nicht allein durch guten Willen. Für die Kooperation aller verantwortlichen staatlichen und nicht-staatlichen Stellen sollten bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein, damit die gemeinsame Arbeit wunschgemäß und unter Wahrung der in den Runden Tischen und den Facharbeitsgruppen geltenden demokratischen Entscheidungsverfahren geleistet werden kann. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Interventionsprojekte konnten wir einige Grundvoraussetzungen für gelingende Kooperation heraus filtern:
Neben der Kooperation auf fachlich-professioneller Ebene ist der politische Wille ausschlaggebend, Verbesserungen im Unterstützungsangebot umzusetzen und zu finanzieren, neue Handlungsanweisungen durchzusetzen und deren Einhaltung auch zu kontrollieren, statistische Erhebungen durchzuführen, die der weiteren politischen Planung dienen.
Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen legt hier beispielhaft eine Richtung fest, die in allen Bundesländern und auf der Ebene der Kommunen bzw. Landkreise zur konkreten Umsetzung kommen muss. Frauenpolitisch aktive Organisationen sollten sich in enger Zusammenarbeit mit den fachlich kompetenten Mitarbeiterinnen aus den Schutz- und Unterstützungsprojekten für die Erarbeitung von Landesaktionsplänen und die Umsetzung von verbessertem Schutz und Intervention bei Gewalt im Geschlechterverhältnis einsetzen.